Gerne berate ich Sie in folgenden Rechtsfeldern:

  • Familienrecht 
  • Mietrecht
  • Betreuungsrecht
  • Erbrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • Grundstücks- und Immobilienrecht

 

Honorar:

Maßgeblich und zugrunde gelegt werden meist die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es können aber auch anderweitige Vereinbarungen, wie Honorarvereinbarungen, getroffen werden.